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Unsere Kunden

Privatpersonen - Ärzte - Kliniken - Ermittlungsbehörden

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Privatpersonen

Bei folgenden Fragestellungen können wir Sie unterstützen:

  • Sie benötigen den Nachweis einer Alkohol- oder Drogen-/Medikamentenfreiheit

  • Sie wünschen eine Einzelanalyse auf eine bestimmte Drogenklasse oder einen Medikamentenwirkstoff

  • Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie Alkohol nur in moderaten Mengen konsumieren

  • Sie befürchten, dass Ihnen eine Droge oder ein Medikament beigebracht wurde (ggf. als K.o.-Mittel)

Ein Problem bei forensisch-toxikologischen Fragestellungen kann die Probennahme darstellen. Grundsätzlich hat sie von einer unabhängigen Person oder Institution zu erfolgen mit entsprechender Sicherung der Identität. Wenn eine Probennahme nicht direkt bei uns möglich sein sollte, dann wenden Sie sich an dafür qualifizierte Ärzte oder Institutionen wie Rechtsmedizinische Institute oder Gesundheitsämter. Für Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik sind bzgl. der Probennahme nur entsprechend qualifizierte Stellen zugelassen, ansonsten können Ihre Befunde ggf. nicht anerkannt werden.

​Grundsätzlich nehmen wir Aufträge zu forensisch-toxikologischen Stellungnahmen/Gutachten an, bevorzugt allerdings über einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Zur Beantwortung komplexer Fragestellungen ist eine Akteneinsicht unabdingbar. Vor Übernahme des Auftrages erfolgt eine Prüfung, ob die Fragestellung in unseren Verantwortungsbereich fällt.

​Folgende Leistungen werden nicht angeboten:

  • Analysen auf Schwermetalle/Spurenelemente

  • Untersuchungen von Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln o.ä.

  • Untersuchung von Cannabisblüten o.ä.

Analysen ohne Zustimmung des Betroffenen dürfen wir grundsätzlich nicht durchführen. Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung sämtlicher Sorgeberechtigter.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Einrichtung grundsätzlich keine persönlichen Sprechstunden anbieten kann. Rückfragen können nur telefonisch erfolgen.

Ärzte

Auch niedergelassene Ärzte zählen zu unseren Einsendern. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Durchführung von Abstinenzkontrollprogrammen und der Probennahme im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik über die entsprechende Qualifikation verfügen müssen, damit Ihre Befunde anerkannt werden.

Für andere Fragestellungen steht es Ihnen frei, Proben Ihrer Patienten an uns zu versenden.

Wir können allerdings nur für Selbstzahler tätig werden.

Anweisungen für die Probennahme und Einsendungsformulare finden Sie hier.

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Kliniken

Das FTC München ist tätig für viele insbesondere psychiatrisch-forensische Kliniken. Gerichtsfeste Analysen sind das, was wir bieten können. Ein Streifentest oder anderer Immunoassay ist isoliert genommen nicht beweissicher.

Immer mehr treten Missbrauchssubstanzen wie Pregabalin/Gabapentin, Ketamin, GHB, synthetische Opioide (Fentanyl, Oxycodon und viele neue Designeropioide), neue LSD-Verbindungen, Kratom, Krypton oder eine missbräuchliche Aufnahme großer Mengen an Muskatnuss in den von uns betreuten Einrichtungen auf.

​Zudem gehören wir zu den ausgewiesenen Experten, was die Analytik der sog. Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) (synthetische Cannabinoide und Designer-Stimulantien) betrifft.

Wir bestätigen Ihre immunchemischen Vorbefunde oder werden je nach Ihren Wünschen weit darüber hinaus für Sie tätig. Eine Abrechnung mit Krankenversicherungen ist für uns allerdings nicht möglich.

Einsendungsformulare finden Sie hier.

Ermittlungsbehörden

Als forensisch-toxikologisches Labor sind wir für Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig, aber auch für Justizvollzugsanstalten.

​Bei folgenden Fragestellungen können wir Sie unterstützen:

  • Analyse von Blutproben inkl. fachkundiger Befundung in Straßenverkehrsfällen oder bei anderen Straftaten, evtl. auch bei der Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

  • Bei Fällen einer möglichen Beibringung zentral wirksamer Mittel (K.o.-Mittel).

  • in Fällen zur Überprüfung der Alkohol- oder Drogenkonsumgewohnheiten in den letzten Monaten (auch zur Unterstützung forensisch-psychiatrischer Begutachtungen).

  • Wir führen Bewährungskontrollen für Sie durch, bei Urinkontrollen inkl. kurzfristiger Einbestellung und Probennahme unter Sichtkontrolle.

  • Wir erstatten Gutachten schriftlich oder auch persönlich im Rahmen einer Hauptverhandlung als Forensische Toxikologen GTFCh.

Unser Sitz ist München, wir erhalten aber Aufträge aus der gesamten Republik und selbst aus dem Ausland. Sie können uns direkt beauftragen, gerne arbeiten wir aber auch mit unseren rechtsmedizinischen Kollegen zusammen, die bei Ihnen vor Ort verantwortlich sind.

Einsendungsformulare finden Sie hier.

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