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Alkoholabstinenz

Unser Labor ist nach DIN EN ISO 17025 für Forensische Zwecke akkreditiert, und unsere Untersuchungen entsprechen den Vorgaben aus den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung (CTU-Kriterien in der jeweils aktuellen Auflage).

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Urinkontrollprogramm

Fahreignung (Alkohol)

Zum Nachweis Ihrer Alkoholabstinenz bestimmen wir Ihre Ethylglucuronidkonzentration im Urin.

Ethylglucuronid ist ein Alkoholabbauprodukt, das im Urin länger nachweisbar ist als Alkohol.

Ablauf

  • telefonische Anmeldung (Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten und Verfügbarkeit, weitere Formalitäten werden am Tag der ersten Kontrolle erledigt)

  • willkürliche/zufällige Einbestellung am Vortag der Probennahme per SMS oder Anruf im Rahmen Ihrer angegebenen Verfügbarkeit (die Erreichbarkeit muss jederzeit gewährleistet sein)

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme

  • Urinkontrolle unter Sicht

  • postalische Ergebnisberichtmitteilung

  • bei erfolgreichem Abschluss des Programms erhalten Sie den Abstinenzbeleg am Ende des Programms, aus dem der Abstinenzzeitraum und die untersuchten Substanzen ersichtlich sind.

  • ein Positivbefund führt zum sofortigen Abbruch des Programms

Vorgegeben sind i.d.R. mindestens 4 Urinkontrollen in 6 Monaten oder 6 Urinkontrollen in 12 Monaten. Um einen Abstinenzbeleg zu erhalten, müssen Sie mindestens 3 Urinkontrollen in 3 Monaten durchführen. Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Programmlaufzeit innerhalb des Programms muss spätestens am letzten Termin erfolgen, wobei sich die Kontrolldichte nicht auf eine Frequenz von weniger als 3 Kontrollen pro Halbjahr reduziert.


Einmalig ist eine Verlängerung um 1 Monat bzw. um 2 Monate möglich, ansonsten um mindestens 3 Monate.

Haaranalysen

Fahreignung (Alkohol)

Kriterien

  • maximale Nachweisbarkeit rückwirkend: 3 Monate: wir empfehlen bei dem ersten Termin eine Abstinenz von mindestens 5 – 6 Monaten

  • Mindesthaarlänge: 3 cm, man geht von einem durchschnittlichen Wachstum von 1 cm/Monat aus

  • unbehandelte Haare: KEINE Coloration (Färbung/Tönung), gebleichte Haare können laut CTU-Kriterien NICHT zum Abstinenzbeleg herangezogen werden

Ablauf

  • telefonische Terminvereinbarung mindestens 2 – 3 Wochen vor Ihrem Wunschtermin

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme

  • Probennahme

  • postalische Ergebnisberichtmitteilung

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