Urinkontrollprogramm
Fahreignung (Drogen)
Für den Beleg einer Drogenabstinenz wird ein in den Beurteilungskriterien genau festgelegtes „Polytoxikologisches Screening“ durchgeführt. Eventuell sind je nach Anforderung noch Untersuchungen auf weitere Substanzen notwendig.
Ablauf
siehe auch Merkblatt für Fahreignungsbegutachtungen
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telefonische Anmeldung (Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten und Verfügbarkeit, weitere Formalitäten werden am Tag der ersten Kontrolle erledigt)
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willkürliche/zufällige Einbestellung am Vortag der Probennahme per SMS oder Anruf im Rahmen Ihrer angegebenen Verfügbarkeit (die Erreichbarkeit muss jederzeit gewährleistet sein)
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Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme
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Urinkontrolle unter Sicht
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postalische Ergebnisberichtmitteilung
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bei erfolgreichen Abschluss des Programms erhalten Sie den Abstinenzbeleg am Ende des Programms, aus dem der Abstinenzzeitraum und die untersuchten Substanzen ersichtlich sind;
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ein Positivbefund führt zum sofortigen Abbruch des Programms
Vorgegeben sind i.d.R. mindestens 4 Urinkontrollen in 6 Monaten und 6 Urinkontrollen in 12 Monaten. Um einen Abstinenzbeleg zu erhalten, müssen Sie mindestens 3 Urinkontrollen in 3 Monaten durchführen. Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Programmlaufzeit innerhalb des Programms muss spätestens am letzten Termin erfolgen, wobei sich die Kontrolldichte nicht auf eine Frequenz von weniger als 3 Kontrollen pro Halbjahr reduziert. Einmalig ist eine Verlängerung um 1 Monat bzw. um 2 Monate möglich, ansonsten um mindestens 3 Monate
Haaranalysen
Fahreignung (Drogen)
Kriterien
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maximale Nachweisbarkeit rückwirkend: 6 Monate; wir empfehlen bei dem ersten Termin eine Abstinenz von mindestens 8 – 9 Monaten
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Mindesthaarlänge: 6 cm, man geht von einem durchschnittlichen Wachstum von 1 cm/Monat aus
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möglichst unbehandelte Haare bei dem ersten Termin: keine Coloration (Färbung/Tönung), gebleichte Haare können laut CTU-Kriterien NICHT zum Abstinenzbeleg herangezogen werden
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bei colorierten Haaren bei der ersten Probennahme muss die Abstinenz im zweiten Halbjahr über unbehandelte Haare oder alternativ über ein 6-monatiges Urinkontrollprogramm belegt werden
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bei dem zweiten Termin / 2. Halbjahr: unbehandelte Haare: keine Tönung, keine Bleichung und auch keine Färbung
Ablauf
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telefonische Terminvereinbarung mindestens 2 – 3 Wochen vor Ihrem Wunschtermin
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Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme
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Probennahme postalische Ergebnisberichtmitteilung