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Drogenabstinenz

Unser Labor ist nach DIN EN ISO 17025 für Forensische Zwecke akkreditiert und unsere Untersuchungen entsprechen den Vorgaben aus den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung (CTU-Kriterien in der jeweils aktuellen Auflage).

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Urinkontrollprogramm

Fahreignung (Drogen)


Für den Beleg einer Drogenabstinenz wird ein in den Beurteilungskriterien genau festgelegtes „Polytoxikologisches Screening“ durchgeführt. Eventuell sind je nach Anforderung noch Untersuchungen auf weitere Substanzen notwendig.

Ablauf

  • telefonische Anmeldung (Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten und Verfügbarkeit, weitere Formalitäten werden am Tag der ersten Kontrolle erledigt)

  • willkürliche/zufällige Einbestellung am Vortag der Probennahme per SMS oder Anruf im Rahmen Ihrer angegebenen Verfügbarkeit (die Erreichbarkeit muss jederzeit gewährleistet sein)

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme

  • Urinkontrolle unter Sicht

  • postalische Ergebnisberichtmitteilung

  • bei erfolgreichen Abschluss des Programms erhalten Sie den Abstinenzbeleg am Ende des Programms, aus dem der Abstinenzzeitraum und die untersuchten Substanzen ersichtlich sind;

  • ein Positivbefund führt zum sofortigen Abbruch des Programms

Vorgegeben sind i.d.R. mindestens 4 Urinkontrollen in 6 Monaten und 6 Urinkontrollen in 12 Monaten. Um einen Abstinenzbeleg zu erhalten, müssen Sie mindestens 3 Urinkontrollen in 3 Monaten durchführen. Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Programmlaufzeit innerhalb des Programms muss spätestens am letzten Termin erfolgen, wobei sich die Kontrolldichte nicht auf eine Frequenz von weniger als 3 Kontrollen pro Halbjahr reduziert. Einmalig ist eine Verlängerung um 1 Monat bzw. um 2 Monate möglich, ansonsten um mindestens 3 Monate

Haaranalysen

Fahreignung (Drogen)

Kriterien

  • maximale Nachweisbarkeit rückwirkend: 6 Monate; wir empfehlen bei dem ersten Termin eine Abstinenz von mindestens 8 – 9 Monaten

  • Mindesthaarlänge: 6 cm, man geht von einem durchschnittlichen Wachstum von 1 cm/Monat aus

  • möglichst unbehandelte Haare bei dem ersten Termin: keine Coloration (Färbung/Tönung), gebleichte Haare können laut CTU-Kriterien NICHT zum Abstinenzbeleg herangezogen werden

  • bei colorierten Haaren bei der ersten Probennahme muss die Abstinenz im zweiten Halbjahr  über unbehandelte Haare oder alternativ über ein 6-monatiges Urinkontrollprogramm belegt werden

  • bei dem zweiten Termin / 2. Halbjahr: unbehandelte Haare: keine Tönung, keine Bleichung und auch keine Färbung

Ablauf

  • telefonische Terminvereinbarung mindestens 2 – 3 Wochen vor Ihrem Wunschtermin

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes am Termin der Probennahme

  • Probennahme postalische Ergebnisberichtmitteilung

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