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Unsere Analysen im Überblick

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Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien*


Chemisch-toxikologische Analysen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik dürfen nur von nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Unser Institut ist für diese Untersuchungen inklusive eigener Probennahme auf der Schützenstr. 5 in 80335 München akkreditiert.

Angeboten werden:

  • komplette Programme zum Nachweis einer Drogen- oder Alkoholfreiheit (Ethylglucuronid oder Phosphatidylethanol) gemäß den CTU-Kriterien inkl. Einbestellungen und Abschlussbericht

  • direkte Untersuchungen für Privatpersonen (i.d.R. über Fahrerlaubnisbehörden, als Bewährungsauflage oder in Familiensachen)

  • Untersuchungen für Begutachtungsstellen für Fahreignung oder Fremdlabore (Unterauftrag/Weiterleitung)

Angeboten werden wahlweise Haar- oder Urinanalysen bzw. Serumanalysen (auf THC-COOH gem. Erlass des MVEL VI B 2-21-03/2.1).

Weitere Informationen finden Sie unter Abstinenzkontrollen.

* Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik, Kirschbaum Verlag 2013, 3. Auflage gültig ab 01.05.2014.

Forensisch-toxikologische Untersuchungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Diese Analysen werden nach den Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen durchgeführt. Sie umfassen Analysen von Blutproben zum Nachweis einer akuten Beeinträchtigung (Straßenverkehr, Schuldfähigkeit etc.), Analysen von Urinproben (Nachweis einer Substanzaufnahme bei länger zurückliegendem Konsum, Medikamenteneinnahme oder generelle Überprüfung z.B. bei Bewährungsauflagen etc.) und Analysen von Haarproben bzgl. eines retrospektiven Nachweises von Fremdstoffen.

K.o.-Mittel-Fälle

Als potenzielle K.o.-Mittel kommen mehr als 100 zentralnervös wirksame Substanzen in Betracht. Da sich Betroffene häufig erst verspätet für eine Untersuchung oder Anzeige entscheiden, ist das Nachweisfenster in Körperflüssigkeiten für einen zuverlässigen Nachweis der meisten K.o.-Mittel zu kurz.

In entsprechenden Fällen, in denen ein größerer Zeitraum zwischen mutmaßlicher Verabreichung eines K.o.-Mittels und der Probennahme liegt, empfehlen wir ca. 4 Wochen nach dem Vorfall die Abnahme einer Haarprobe. Viele K.o.-Mittel lassen sich selbst bei Einmalgabe in Haaren nachweisen. Allerdings ist diese Methode nach einmaliger Aufnahme von GHB noch nicht geeignet, um eine externe Aufnahme sicher zu belegen. Eine mehrfache Aufnahme können wir aber nachweisen!


Leichentoxikologie

Chemisch-toxikologische Analysen bei Verstorbenen dienen dem Nachweis oder Ausschluss einer Intoxikation oder relevanten Beeinträchtigung im Rahmen der Todesursachenklärung. Die Asservierung von Obduktionsmaterial für forensisch-toxikologische Untersuchungen sollte nach den Empfehlungen der GTFCh erfolgen. Eine aussagekräftige Begutachtung der Befunde kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Todeseintrittes erfolgen.
Aufträge werden i.d.R. von den Ermittlungsbehörden erteilt, ggf. kann nach Privatsektionen eine Beauftragung direkt erfolgen bzw. Totenfürsorgeberechtigte können für weiterführende Untersuchungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Freigabe von Asservaten für chemisch-toxikologische Analysen beantragen.


Wir kooperieren mit verschiedenen rechtsmedizinischen Instituten und unterstützen diese in analytischer Hinsicht. Bei einer direkten Weiterleitung von Aufträgen der zuständigen Ermittlungsbehörden übernehmen wir neben der Analytik auch die Begutachtung durch in der Leichentoxikologie erfahrene Gutachter.

Analysen im Rahmen wissenschaftlicher Projekte

Sie planen ein wissenschaftliches Projekt und suchen einen geeigneten Partner für chemisch-toxikologische Analysen auf Drogen oder Arzneimittel inkl. Stoffwechselprodukte?


Das FTC München unterstützt Sie gerne, denn unsere apparative Ausstattung ermöglicht Vieles. Fragen Sie an, wir gewähren in solchen Fällen auch Sonderkonditionen, denn Wissenschaft interessiert uns und soll gefördert werden.

Unser apparatives Methodenspektrum

  • Immunoassays

  • Photometrie

  • Gaschromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS)

  • Headspace Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (HS-GC/FID)

  • Hochdruckflüssigkeitschromatographie/Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS)

  • Hochdruckflüssigkeitschromatographie/Hochauflösende Massenspektrometrie (LC-HRMS)

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Urinanalysen

Die Aufnahme zentral wirksamer Mittel ist sehr einfach durch Analyse einer Urinprobe zu belegen. Im Urin ist die Nachweisbarkeitsdauer gegenüber Blut verlängert, andererseits ist der Nachweis eines vorausgegangenen Konsums auch dann noch gegeben, wenn nicht mehr von einer akuten Wirkung und somit auch nicht von einer akuten Beeinträchtigung durch das berauschende Mittel ausgegangen werden kann.

Haaranalysen

Aufgenommene Substanzen bzw. deren Stoffwechselprodukte werden im Zuge der Körperpassage in wachsende Haare eingelagert. Diese Einlagerung erfolgt unabhängig von der Art des Aufnahmeweges (oral, nasal, inhalativ, etc.). Die chemische Untersuchung von Haaren ermöglicht somit eine Rekonstruktion des Substanzkonsums.

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Blutanalysen

Blut ist das Untersuchungsmaterial der Wahl bei der Frage nach der akuten Beeinträchtigung durch zentral wirksame Mittel, denn im Blut sind i.d.R. die psychotropen Substanzen selbst nachweisbar. Die Bestimmung der Substanzkonzentration erlaubt zudem eine Aussage über den Grad einer möglichen Beeinflussung bzw. über aufgenommene Mengen (Dosis) und ermöglicht eine Überprüfung der Angaben zum Aufnahmezeitpunkt.

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