top of page

Analysen

DSC00236_kleiner.jpg

Typische Aufträge

Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien*
(verpflichtend seit 01.01.2011)

Chemisch-toxikologische Analysen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik dürfen nur von entsprechend akkreditierten Laboren (DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke) durchgeführt werden. Das hiesige Institut ist für entsprechende Untersuchungen akkreditiert. Auch von Fahrerlaubnisbehörden (im Vorfeld einer MPU) werden mittlerweile in der Regel nur Analysen unter Berücksichtigung der CTU-Kriterien akzeptiert.

Angeboten werden:

  • komplette Programme zum Nachweis einer Drogen- oder Alkoholfreiheit (Ethylglucuronid) gemäß den CTU-Kriterien inkl. Einbestellungen und Abschlussbericht

  • direkte Untersuchungen für Privatpersonen (i.d.R. über Fahrerlaubnisbehörde)

  • Untersuchungen für Begutachtungsstellen für Fahreignung oder Fremdlabore (Unterauftrag/Weiterleitung)

Angeboten werden wahlweise Haar- oder Urinanalysen bzw. Serumanalysen (auf THC-COOH gem. Erlass des MVEL VI B 2-21-03/2.1).

Weitere Informationen finden Sie unter Abstinenzkontrollen.

* Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik, Kirschbaum Verlag 2013, 3. Auflage gültig ab 01.05.2014.

Forensisch-toxikologische Untersuchungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
Forensisch-toxikologische Analysen werden nach den Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen durchgeführt. Diese umfassen zum einen Analysen von Blutproben zum Nachweis einer akuten Beeinträchtigung (Straßenverkehr, Schuldfähigkeit etc.), Analysen von Urinproben (Nachweis einer Substanzaufnahme bei länger zurückliegendem Konsum, Medikamenteneinnahme oder generelle Überprüfung (Bewährungsauflage etc.)) und Analysen von Haarproben bzgl. eines retrospektiven Nachweises von Fremdstoffen. Für forensisch-toxikologische Analysen einer Blutprobe sollte auf ein Entnahmesystem zurückgegriffen werden, bei dem NaF vorgelegt ist. Dadurch wird der in-vitro-Zersetzung mancher Fremdstoffe durch Esterasen (z.B. Kokain) entgegengewirkt.

K.o.-Mittel-Fälle
Als potenzielle K.o.-Mittel kommen mehr als 100 zentral wirksame Mittel in Betracht, bei denen erhebliche Unterschiede in den Eliminationshalbwertszeiten zu verzeichnen sind. Bei kurzen Halbwertszeiten kann der Nachweis in Körperflüssigkeiten zum Teil erheblich erschwert sein, zumal Betroffene sich häufig erst verspätet für eine Untersuchung oder Anzeige entscheiden. Im Blut / Serum sind entsprechende Substanzen oder deren Abbauprodukte häufig nur einen Tag nachweisbar, im Urin unter Umständen 2 – 3 Tage. Bei der auch in der Partyszene verwendeten Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) ist der Nachweis einer externen Aufnahme im Blut sogar nur ca. 6 – 8 Stunden zu führen, im Urin nur bis zu 12 Stunden.

In entsprechenden Fällen, in denen ein größerer Zeitraum zwischen mutmaßlicher Verabreichung eines K.o.-Mittels und einer Probennahme liegt, empfehlen wir ca. 4 Wochen nach dem Vorfall die Abnahme einer Haarprobe. Viele K.o.-Mittel lassen sich selbst bei Einmalgabe dann in den Haaren nachweisen. Leider ist die Methode der Haaranalyse nach Einmalgabe von GHB noch nicht geeignet, um eine externe Aufnahme sicher zu belegen (wir arbeiten daran). Eine mehrfache Aufnahme/Gabe können wir belegen!

 


Leichentoxikologie
Chemisch-toxikologische Analysen bei Verstorbenen dienen zum Nachweis oder Ausschluss einer Intoxikation im Rahmen einer Todesursachenklärung. Die Asservierung von Obduktionsmaterial für forensisch-toxikologische Untersuchungen sollte nach den Empfehlungen der GTFCh erfolgen. Eine sinnvolle Bearbeitung kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Todeseintrittes erfolgen.
Aufträge werden i.d.R. von den Ermittlungsbehörden erteilt, ggf. kann nach Privatsektionen eine Beauftragung direkt erfolgen oder Privatpersonen können für weiterführende Untersuchungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Freigabe von Asservaten für entsprechende Analysen beantragen.


Da FTC München kooperiert mit verschiedenen rechtsmedizinischen Instituten und unterstützt diese in analytischer Hinsicht.
Für einige Standorte erfolgt auch eine direkte Weiterleitung von Aufträgen der zuständigen Ermittlungsbehörden und das FTC ist für die Analytik und Begutachtung verantwortlich.

Analysen im Rahmen wissenschaftlicher Projekte
Sie planen ein wissenschaftliches Projekt und suchen einen geeigneten Partner für chemisch-toxikologische Analysen auf Drogen oder Arzneimittel inkl. Stoffwechselprodukte?


Gerne unterstützt Sie das FTC München, denn unsere apparative Ausstattung ermöglicht Vieles. Fragen Sie an, gerne geben wir in solchen Fällen Sonderkonditionen, denn Wissenschaft interessiert uns und wird gefördert.

Methoden

Immunchemische Untersuchungen (Immunoassays) gelten als hinweisgebende Analysen, die nur als Vorteste eingesetzt werden. Sie liefern erste Hinweise auf eine Substanzklasse bzw. auf deren Abwesenheit. Positive Ergebnisse sind für sich isoliert genommen nicht gerichtsverwertbar und müssen durch ein weiteres unabhängiges (i.d.R. chromatographisches) Verfahren bestätigt werden.

Als beweisende Analysenverfahren gelten chromatographische Methoden, die im FTC München mit massenspektrometrischen Detektoren kombiniert werden. Dadurch können Moleküle aus einem Substanzgemisch aufgetrennt und anschließend identifiziert und quantifiziert werden. Als Analysentechnik werden in der Regel die Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) und die Flüssigkeitschromatographie-Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) verwendet.

Als weitere Methode kommt die Flüssigkeitschromatographie in Kombination mit hochauflösender Massenspektrometrie (LC-QTOF-MS) zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein modernes Analysenverfahren, das auf der Bestimmung der exakten Molekülmasse basiert, wodurch die Elementzusammensetzung (Summenformel) einer Substanz ermittelt werden kann. Die hochauflösende Massenspektrometrie hat sich mittlerweile als „Goldstandard“ für den Nachweis Neuer Psychoaktiver Substanzen (NPS) etabliert.

Bei den NPS handelt es sich um ein breites Spektrum verschiedenster Drogen, darunter synthetische Cannabinoide („Spice“), synthetische Cathinone, Designerbenzodiazepine, synthetische Opioide, Tryptamine und einige weitere Substanzen. Sie werden im Internet oder auf dem Schwarzmarkt als „legale“ Ersatzdrogen für Cannabis, Amphetamin, Ecstasy oder Kokain angeboten. Aufgrund der Vielzahl der neu auftretenden Verbindungen und der hohen Marktdynamik stellt der Nachweis dieser Substanzen eine Herausforderung für die forensische Toxikologie dar. Das FTC München aktualisiert ständig seine Methoden, um die Erfassung auch erst jüngst beschriebener neuer Substanzen zu gewährleisten.

DSC00223.jpg
DSC00145.jpg

Urinanalysen

Die Aufnahme zentral wirksamer Mittel ist sehr einfach durch Analyse einer Urinprobe zu belegen. Im Urin ist die Nachweisbarkeitsdauer gegenüber Blut verlängert, andererseits ist der Nachweis eines vorausgegangenen Konsums auch dann noch gegeben, wenn nicht mehr von einer akuten Wirkung und somit auch nicht von einer akuten Beeinträchtigung durch das berauschende Mittel ausgegangen werden kann.

Haaranalysen

Aufgenommene Substanzen bzw. deren Stoffwechselprodukte werden im Zuge der Körperpassage in wachsende Haare eingelagert. Diese Einlagerung erfolgt unabhängig von der Art des Aufnahmeweges (oral, nasal, inhalativ, etc.). Die chemische Untersuchung von Haaren ermöglicht somit eine Rekonstruktion des Substanzkonsums.

DSC00183.jpg
DSC00070.jpg

Blutanalysen

Blut ist das Untersuchungsmaterial der Wahl bei der Frage nach der akuten Beeinträchtigung durch zentral wirksame Mittel, denn im Blut sind i.d.R. die psychotropen Substanzen selbst nachweisbar. Die Bestimmung der Substanzkonzentration erlaubt zudem eine Aussage über den Grad einer möglichen Beeinflussung bzw. über aufgenommene Mengen (Dosis) und ermöglicht eine Überprüfung der Angaben zum Aufnahmezeitpunkt.

bottom of page