18.12.2025 Nachweis von Lachgas (Distickstoffmonoxid) im Blut möglich
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage weisen wir daraufhin, dass ein analytischer Nachweis von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) im Blut grundsätzlich möglich ist, mehr dazu finden Sie hier
26.11.2025 Bayerns Innenminister Joachim Herrmann überreicht Herrn Prof. Dr. Mußhoff den Joseph-Ströbl-Preis 2025
04.11.2025 In der heutigen BR-Abendschau spricht Herr Prof. Dr. Frank Mußhoff im Fernsehinterview über den Konsum südamerikanischer Froschsekrete mit LSD-ähnlichen Effekten und deren toxikologische Bewertung:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDE3MDk2QTA
10.10.2025 Anlässlich ihres Vortrags beim DGVM/DGVP-Symposium 2025 in Nürnberg gab Frau Dr. Josefine Herzog dem Deutschlandfunk ein Interview zum Thema „Eine aktuelle Betrachtung THC-assoziierter Verkehrsunfälle“:
Seit Oktober 2025: Neue Vorgaben für SEPA-Überweisungen
Seit Oktober 2025 gilt die neue EU-Verordnung (EU) 2024/886, die alle Banken im Euroraum verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Dieses Verfahren – bekannt als „Verification of Payee“(VoP) – soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und Betrugsversuche durch falsche Kontodaten verhindern.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Damit Ihre Zahlungen weiterhin korrekt und zeitnah zugeordnet werden können, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
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Verwenden Sie bitte ausschließlich den exakten Kontoinhabernamen:
Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH
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Geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung unbedingt Ihre vollständige FTC-Nummer sowie die zugehörige Rechnungsnummer an.
Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet und korrekt verbucht werden.
Warum ist diese Änderung wichtig?
Die neue Regelung schützt vor Fehlüberweisungen und erschwert betrügerische Aktivitäten. Bei Abweichungen zwischen Name und IBAN erhalten
Sie künftig eine Warnmeldung. Sie können die Zahlung zwar weiterhin ausführen, tragen jedoch selbst das Risiko für eventuelle Fehlleitungen.
