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Haaranalysen

Haaranalyse auf Alkohol, Drogen, Medikamente und andere toxikologisch-relevante Substanzen.

Haaruntersuchungen können im Zuge von Rechtsverfahren sowie bei medizinischen und Arbeitsplatzbezogenen Fragestellungen zweckdienliche Aussagen zur Aufnahme von Substanzen liefern.

Die Auftragsformulare finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Videoanleitung bezüglich Haarentnahmen:

Die Untersuchung einer Haarprobe ermöglicht für zahlreiche zentralnervös wirksame Substanzen retrospektiv eine grobe Abschätzung zum Konsumverhalten. Wichtige Anwendungsfelder sind:

  • polizeiliche, staatsanwaltschaftliche, gerichtliche Fragestellungen zur Überprüfung von Konsumgewohnheiten (strafrechtliche Verantwortlichkeit, Unterbringung nach §64 StGB)

  • Eignungsprüfungen (Straßenverkehr, Waffenrecht, Arbeitsplatz, etc.)

  • Beibringung von K.o.-Mitteln

  • Bewährungsauflagen

  • Sorgerechtsfälle

  • Kontrolle eines Beikonsums bei Substitutionspatienten

Aussagekraft von Haaranalysen

Aufgenommene Substanzen bzw. deren Stoffwechselprodukte werden während der Körperpassage in das wachsende Haar eingelagert. Diese Einlagerung erfolgt unabhängig von der Art des Aufnahmeweges (oral, nasal, inhalativ, etc.).

Die Untersuchung von Haaren ermöglicht dadurch eine grobe zeitliche Rekonstruktion des Substanzkonsums unter Zugrundelegung einer mittleren Wachstumsrate des Kopfhaares von etwa 1 cm pro Monat. I.d.R. wird ein 3- bzw. 6-cm langer Abschnitt in die Analyse eingesetzt.

Durch Untersuchung kürzerer Haarabschnitte (sog. Segmentanalysen) ist eine detailliertere zeitliche Auflösung des Substanzkonsums möglich.

Einschränkend wird darauf hingewiesen, dass die Haarwachstumsrate des Kopfhaares physiologisch eine Schwankungsbreite von 0,8 bis 1,4 cm pro Monat aufweist. Eine definitive Eingrenzung eines Substanzkonsums auf bestimmte Tage oder eine bestimmte Woche ist bereits deshalb schon nicht möglich.

Die Wirkstoffkonzentration im Haar erlaubt Rückschlüsse auf Konsumhäufigkeit bzw. -intensität. Für viele Substanzen ist damit ein gelegentlicher von einem häufigeren bzw. regelmäßigen Konsum im betreffenden Zeitfenster differenzierbar. „Rückrechnungen“ auf Tagesdosen sind aber nicht möglich, da die Konsumeinheiten variieren oder nicht objektivierbar und die Einspeicherungsraten unterschiedlich sind. Während z.B. für Cocain bereits ein einmaliger Konsum im Verlaufe einiger Monate durch Haaruntersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfasst werden kann, ist dies für andere Substanzen nicht zwingend der Fall.

Ein negativer Untersuchungsbefund kann daher nie einen einmaligen oder sporadischen Substanzkonsum im Beobachtungszeitraum ausschließen.
Diese Einschränkung ist jedoch nicht als gravierender Nachteil zu verstehen, da mit einer einzigen Untersuchung eine Aussage über durchschnittliche Konsumgewohnheiten für mehrere Monate getroffen werden kann bzw. ein bereits mehrere Monate zurückliegender Substanzkonsum potenziell erfassbar ist.

Kann die Aussagekraft von Haaranalysen verfälscht werden?

Haarhygienische Maßnahmen und natürliche Umwelteinflüsse beeinträchtigen die Aussagekraft des Untersuchungsbefundes i.d.R. nicht nennenswert. Starkes Bleichen oder andere gravierende Veränderungen der Haarstruktur können zu einem Verlust oder Abbau eingelagerter Substanzen führen. Nach den CTU-Kriterien dürfen gebleichte Haare nicht für einen Abstinenzbeleg und colorierte Haare nicht für eine Untersuchung auf Ethylglucuronid herangezogen werden. Prinzipiell ist eine Kontamination des Haares möglich. Im Zuge der Probenaufarbeitung wird die Haarprobe aber mehrmals mit organischen Lösungsmitteln gewaschen, um äußere Anhaftungen zu entfernen. Zur weiteren Absicherung erfolgt für ausgewählte Substanzen neben einer Untersuchung auf die Ausgangssubstanz  auch eine Prüfung auf Stoffwechselprodukte, die im Zuge der Körperpassage gebildet werden.

Welche Haare sind geeignet?

Körperhaare unterscheiden sich von Kopfhaaren bezüglich ihrer Wachstumsraten und -phasen. Dies erschwert die zeitliche Eingrenzung des Beobachtungszeitraums. Zudem ist bei Körperhaaren eine Segmentierung oft nicht möglich. Aus diesen Gründen und auch aufgrund der Einfachheit der Probenahme sind im Regelfall Kopfhaare zu bevorzugen.

 

​Welche Substanzen sind nachweisbar?
 

Alkoholkonsummarker

Als Alkoholkonsummarker in Haaren dient insbesondere Ethylglucuronid (EtG). Analysen werden nicht nur zur Überprüfung einer Abstinenz durchgeführt, denn EtG-Konzentrationen im Haar ermöglichen auch eine Abschätzung des Konsumverhaltens schlechthin. Bei einigen Fragestellungen kann eine ergänzende Untersuchung auf Fettsäureethylester sinnvoll sein.

Drogen und Arzneistoffe
Neben den klassischen Drogen werden im FTC München zahlreiche zentralnervös wirksame Arzneistoffe in den Haaren bestimmt. Auf der Grundlage einer hausinternen Statistik können quantitative Befunde interpretiert und Konsumangaben überprüft bzw. das Konsumverhalten abgeschätzt werden. Auch Analysen auf Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sind etabliert.

Neben Abstinenzkontrollen ist ein über Haaranalysen abschätzbares Konsumverhalten besonders wichtig in Strafverfahren (strafrechtliche Verantwortlichkeit, Unterbringung nach §64 StGB), Sorgerechtsfällen und auch bei K.o.-Mittel-Fällen. Letztere gelangen häufig mit zeitlicher Verzögerung zur Kenntnis, so dass ein positiver Nachweis in Körperflüssigkeiten nicht mehr gelingt. In diesen Fällen kann über eine Haaranalyse ggf. sogar eine einmalige Gabe/Aufnahme eines Mittels nachgewiesen werden.

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